Kostenzuschüsse der Krankenversicherungsanstalten
Kostenzuschüsse werden geleistet, wenn die Psychotherapie zur Behandlung einer Krankheit notwendig ist und darüber hinaus von Personen durchgeführt
wird, die zur selbständigen Ausübung dieser Therapie nach den hiefür geltenden Gesetzesbestimmungen berechtigt sind.
Derzeit wird pro Therapieeinheit der Betrag von € 21,80 erstattet, was etwa einem Drittel der tatächlichen Kosten entspricht.
Vorraussetzung dafür ist eine ärztliche Untersuchung die bis spätestens vor der 2. Sitzung durchgeführt werden muss. Nähere Informationen erhalten Sie
bei mir.